Kosten
Die Abrechnung in Strafsachen erfolgt auf Grundlage der gesetzlich vorgesehenen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer zuvor geschlossenen Vergütungsvereinbarung (Pauschal- oder Stundenhonorar).
Maßgeblich für die Wahl der einen oder der anderen Variante sind immer der voraussichtliche Umfang und die Bedeutung der Verteidigungsarbeit.
Grundsätzlich übernehme ich auch Mandate als Pflichtverteidigerin.
Über die zu erwartenden Kosten meiner Tätigkeit in Ihrem konkreten Fall informiere ich Sie im ersten persönlichen Gespräch – bevor sie entstehen.
