Thomas Drach: Verurteilung wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung
Urteil gegen Drach - 15 Monate Haft.
Heute, am 08.11.2011, hat das Landgericht Hamburg den Reemtsma-Entführer Thomas Drach wegen versuchter Anstifung zur räuberischen Erpressung zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass er im Februar 2009 mit zwei Briefen aus der Haft heraus versuchte, einen Bekannten zur Erpressung seines jüngeren Bruders anzustiften.
Das Gericht blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung zur 2 1/2 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Quellen: Onlinepräsenz der Hamburger Morgenpost; sueddeutsche.de .
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