Get Adobe Flash player

Berufung gegen Gäfgen-Entschädigung

Rechtsmittel in Sachen Gäfgen.

Das Land Hessen hat nun gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 04.08.2011 Berufung eingelegt, mit dem dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung von Polizeibeamten eine Entschädigung in Höhe von 3.000,00 € zzgl. Zinsen zugesprochen worden war. Gäfgen sei dadurch hinreichend entschädigt, dass die Folterdrohung im Strafprozess gegen die entsprechenden Polizeibeamten rechtlich verurteilt und missbilligt worden sei. Innenminister Boris Rhein (CDU) sehe daher eine weitergehende Entschädigung in Geld nicht mehr geboten. Das Urteil der Frankfurter Zivilkammer weise überdies Rechtsfehler auf.

Quelle: Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 22.08.2011.

 

Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ott | Strafverteidigung | Strafrechtskanzlei Hamburg.

Bild_Startseite

German English French Italian Russian Spanish Turkish
SUCHE