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Urteil: Schmerzensgeld für Gäfgen

Schmerzensgeld wegen Androhung von Folter.

In seinem Rechtsstreit gegen das Land Hessen hat das LG Frankfurt heute dem wegen der Entführung und des Mordes an dem Bankierssohn Jacob von Metzler verurteilten Magnus Gäfgen wegen der Verletzung seiner Menschenwürde ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 € zugesprochen. Gäfgen war im Rahmen der Ermittlungen gegen ihn nach dem Verschwinden des 11jährigen Kindes in einem Verhör durch einen Polizeibeamten Folter in Form "unvorstellbarer Schmerzen" angedroht worden, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Kindes verrate. Als Gäfgen daraufhin schließlich Angaben machte, konnte der Junge nur noch tot aus einem Tümpel geborgen werden.

Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen.

Eine Schmerzensgeldforderung Gäfgens wies das Gericht aber ebenso ab wie den Befangenheitsantrag des Anwalts. Es blieb damit hinter den Forderungen Gäfgens zurück, der 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz wegen Folterdrohungen gefordert hatte.

Quelle: Spiegel, online-Ausgabe vom 04.08.2011.

Nachsatz: Die Drohung mit Folter ist eine verbotene Vernehmungsmethode gemäß § 136 a StPO (Strafprozessordnung).

 

Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ott | Strafverteidigung | Strafrechtskanzlei Hamburg.

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