Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen
Urteil im Mordprozess gegen John Demjanjuk.
Nach 18-monatigem Prozess ist John Demjanjuk heute wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.
Zwar konnten dem Angeklagten keine konkreten Taten nachgewiesen werden, da es keine überlebenden Augenzeugen aus dem Konzentrationslager Sobibor mehr gibt, in dem der Angeklagte erwiesenermaßen Wachmann war. Wie das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt hat, war aber jeder Angehörige des Personals an dem routinemäßigen Vernichtungsvorgang beteiligt. Schließlich diente das KZ Sobibor allein der planmäßigen Ermordung von Menschen.
Trotz der Verurteilung zu einer Haftstrafe hat das Gericht den Haftbefehl gegen Demjanjuk nach genau zwei Jahren Untersuchungshaft aufgehoben aus Verhältismäßigkeitsgründen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt.
Quelle: Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, Spiegel-online.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ott | Strafverteidigung | Strafrechtskanzlei Hamburg.
