§ 316 StGB: Feststellungen bei Drogenfahrt
Verkehrsstrafrecht: Feststellungen bei Verurteilung wegen Drogenfahrt.
Mit seinem Beschluss vom 28.10.2010 - Az.: Ss 104/2010 (141/10) - hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben, in dem der Angeklagte wegen einer fahrlässigen "Drogenfahrt" infolge des Genusses von Cannabis verurteilt worden war.
Der Leitsatz des OLG lautet:
"Bei einer Drogenfahrt kann nicht allein aus der nach der Tat gemessenen Wirkstoffkonzentration des Rauschmittels im Blut des Angeklagten auf seine Fahruntüchtigkeit geschlossen werden. Vielmehr bedarf es außer einem positiven Blutwirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen, d. h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist."
Dies gilt umso mehr, als das AG lediglich eine niedrige, gerade den Nachweisgrenzwert für eine Ordnungswidrigkeit wegen Führens eines Kfz unter Rauschmitteleinfluss nach § 24a Abs. 2 StVG erreichende Wirkstoffkonzentration von 0,001 mg/l Tetrahydrocannabinol festgestellt habe.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ott | Strafverteidigung | Strafrechtskanzlei Hamburg.
