Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom Bundestag beschlossen
Wirtschaftsstrafrecht. Am 17.03.2011 hat der Bundestag das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossen. Grundlage waren gleichlautende Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP sowie der Bundesregierung zu Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/5067(neu)) verabschiedete der Bundestag das Gesetz in der Fassung eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen.
Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige in Zukunft weiterhin bei Steuerhinterziehung als Teil einer "Hinterziehungsstrategie" missbraucht werden kann. Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist künftig, dass alle nicht verjährten Hinterziehungstatbestände offengelegt werden und dass der Hinterzieher nicht ohnehin bereits vor der Entdeckung stand. Ferner wird die strafbefreiende Wirkung auf Hinterziehungsbeträge bis 50.000 Euro begrenzt und an die fristgerechte Nachzahlung der Steuerschuld geknüpft. Ist der hinterzogene Betrag höher, bleibt der Hinterzieher nur dann straffrei, wenn er neben Steuern und Zinsen zusätzlich freiwillig fünf Prozent des Hinterziehungsbetrages zahlt.
(Quelle: http://www.bundestag.de, Direktlink zur Fundstelle)
Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ott | Strafverteidigung | Strafrechtskanzlei Hamburg.
