Urteil des LG Hamburg im Fall Lara Mia bestätigtBGH: Urteil im Fall des toten Mädchens Lara Mia aus Hamburg bestätigt. Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) am 15.05.2012 mitteilte, wurde das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.11.2011 im Prozess gegen die Mutter des toten Mädchens Lara Mia mit Beschluss des 5. Strafsennats des BGH vom 07.05.2012 - 5 StR 164/12 - bestätigt und die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen. Aus dem Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 065/2012: "Die im Mai 2007 geborene Lara Mia war von ihrer vor dem Landgericht Hamburg angeklagten, zur Tatzeit 18 Jahre alten Mutter und deren Lebensgefährten seit Oktober 2008 nur noch unzureichend mit Nahrung versorgt worden. Obgleich sich das Kind infolgedessen in einem erkennbar lebensbedrohlichen körperlichen Zustand befand, brachte die Angeklagte es nicht zum Arzt. Im März 2009 verstarb das Kind; aufgrund gerichtsmedizinischer Erkenntnisse konnte ein plötzlicher Kindstod nicht sicher ausgeschlossen werden. Ein erstes Urteil vom Juli 2010, in dem die Angeklagte lediglich wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde, hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben (Presseerklärung Nr. 86/2011). Nunmehr wurde die Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Eine Todesursächlichkeit der Vernachlässigung des Kindes konnte auch in der neuen Tatsacheninstanz nach Anhörung mehrerer medizinischer Sachverständiger nicht sicher festgestellt werden; hingegen wurde nunmehr ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags verneint." Die Verurteilung gegen die Mutter der kleinen Lara Mia ist damit rechtskräftig. Das Verfahren gegen ihren mitangeklagten Lebensgefährten war vom LG Hamburg wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt worden und ist noch nicht entschieden.
Quelle: Online-Präsenz des Bundesgerichtshofs/Pressemitteilung Nr. 065/2012.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Ott | Strafverteidigung | Strafrechtskanzlei Hamburg. |
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